Terminsgebühr bei Erledigungserklärung
Bei einer Erledigungserklärung entsteht der Anspruch auf die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG, wenn der Anwalt zur mündlichen Verhandlung erschienen und verhandlungsbereit ist. Die Gebühr entsteht bereits mit dem Erscheinen des Anwalts im Gerichtssaal – auch wenn die inhaltliche Verhandlung aufgrund einer kurzfristigen Erledigungserklärung nicht mehr stattfindet. Für eine optimale Kostentransparenz ist die genaue Kenntnis der Abrechnung von Terminsgebühren bei Erledigungserklärungen essentiell, insbesondere für Kanzleien mit hohem Terminaufkommen.
Terminsgebühr bei Klagerücknahme
Bei einer Klagerücknahme sind der Zeitpunkt und die Kommunikation entscheidend für das Anfallen der Terminsgebühr: Wird die Klage vor der Terminbestimmung zurückgenommen, entsteht grundsätzlich keine Terminsgebühr, während bei einer Rücknahme im Termin immer die volle Gebühr anfällt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Entscheidungsfindung, transparente Kommunikation und die Etablierung klarer Kommunikationsketten zwischen allen Beteiligten.
Terminsgebühr nach § 495a ZPO im vereinfachten Verfahren
Die Terminsgebühr im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO entsteht auch ohne mündliche Verhandlung bei aktiver Verfahrensförderung durch den Anwalt. Voraussetzungen sind ein Streitwert bis 600 Euro, keine besonderen Schwierigkeiten und keine grundsätzliche Bedeutung. Die Gebührenhöhe liegt zwischen 0,5 und 1,2 und wird bei Zustellung der Entscheidung fällig. → Zum ausführlichen Artikel über die Terminsgebühr nach § 495a ZPO
Anerkenntnisurteil Terminsgebühr
Die Terminsgebühr beim Anerkenntnisurteil richtet sich nach dem Zeitpunkt des Anerkenntnisses und der Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung, wobei sie grundsätzlich auch ohne tatsächliche Termindurchführung entstehen kann. Bei sofortigem Anerkenntnis oder in Eilverfahren gelten jedoch Sonderregelungen, die den Gebührenanspruch ausschließen können.
Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren
Die Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren wirft viele Fragen auf. Wann entsteht sie? Welche Besonderheiten gibt es bei Anerkenntnis- oder Versäumnisurteilen? Unser umfassender Guide klärt auf und gibt Anwaltskanzleien wertvolle Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und praktischen Aspekte dieser Gebührenkonstellation. Jetzt informieren!